VEREIN

Trägerverein & Projektarbeit

Pfadizentrum Drei Gleichen e.V.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Dieser Zweck wird verfolgt durch die Erhaltung und Pflege des Pfadizentrums Drei Gleichen im Ortsteil Neudietendorf der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, welches für eine vielfältige Kinder- und Jugendarbeit nach den Grundsätzen des internationalen Pfadfindens zur Verfügung steht.
Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von Freizeiten und Projekten im Umwelt-, Geschichts- und Entwicklungspädagogischen Bereich.
Die Unterstützung und Förderung von Bünden und Verbänden des Pfadfindens auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ist ein weiterer Bestandteil der Arbeit.

Der Pfadizentrum Drei Gleichen e.V. ist Freier Träger der Jugendhilfe, beim Amtsgericht Gotha unter der Nummer 141072 im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Gotha unter der Steuernummer 156/142/06125 als Gemeinnützig anerkannt.

Projektarbeit: Bildungsfahrt nach Berlin
Internationale Arbeit: Deutsch-Österreichische Begegnung in St. Attergau
Verantwortung im Ehrenamt

Vorstand

Der Vorstand des Pfadizentrum Drei Gleichen e.V. gehören zwei Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende und bis zu vier Beisitzende an.
2025 wurden die nachfolgenden Personen gewählt.

Vorsitzende:
Hendrik Knop
Manja Othzen

stellvertretende Vorsitzende:
Johanna Othzen
Scott Quade

Beisitzende:
Johanna Ludwig
Franz Seyring
Julian Wilhelm
Pierre Wolf

Teamwork für den Verein: Jahresempfang in Hohenfelden
Förderung der Jugendhilfe

Satzung

§ 1. Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Pfadizentrum Drei Gleichen e.V., sein Sitz ist Nesse-Apfelstädt. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Gotha eingetragen.

§ 2. Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Dieser Zweck wird verfolgt durch die Erhaltung und Pflege des Pfadizentrums Drei Gleichen im Ortsteil Neudietendorf der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, welches für eine vielfältige Kinder- und Jugendarbeit nach den Grundsätzen des internationalen Pfadfindens zur Verfügung steht.
Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von Freizeiten und Projekten im Umwelt-, Geschichts- und Entwicklungspädagogischen Bereich.
Die Unterstützung und Förderung von Bünden und Verbänden des Pfadfindens auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ist ein weiterer Bestandteil der Arbeit.

§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden, die die Ziele des Vereins anerkennt.
Die Aufnahme der Vereinsmitglieder erfolgt durch den Vorstand.
Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch textliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Ein Mitglied des Vereins kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung, der dem betroffenen und dem benannten Gremium gegenüber zu begründen ist, ausgeschlossen werden.

§ 5. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet nach Bedarf – mindestens einmal im Jahr – auf Einladung der
Vorsitzenden statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn 2 Mitglieder es textlich mit Angabe von Gründen beantragen. Die Einberufung erfolgt textlich an jedes Mitglied mindestens 2 Wochen vor der Versammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung. Auf Anträge zur Satzungsänderung ist gesondert hinzuweisen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel als Hybrid-Versammlung, mit der Möglichkeit in Präsenz, über Videokonferenz, Telefon oder andere Medien teilzunehmen, statt. Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die ein Hybridtreffen nicht ermöglichen, kann die Mitgliederversammlung als Präsenz-Sitzung oder als Treffen über Videokonferenz, Telefon oder andere Medien durchgeführt werden.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit in der Satzung keine andere Regelung getroffen wird. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung:
• legt die endgültige Tagesordnung der Versammlung fest
• wählt den Vorstand und entscheidet ggf. über dessen Abberufung
• nimmt den Prüfbericht zum Jahresergebnis entgegen
• entlastet den Vorstand
• wählt mindestens zwei Kassenprüfende
• genehmigt den Haushaltsplan
• entscheidet über Änderungen dieser Satzung und die Auflösung des Vereins
• entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
Über die Versammlung wird ein Protokoll angefertigt und von der Protokollführung sowie einem Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes unterzeichnet.

§ 6. Vorstand

Dem Vorstand gehören zwei Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende und bis zu vier Beisitzende an.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre. Er bleibt im Amt bis zur Neuwahl. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein jeweils einzeln. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

§ 7. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 8. Auflösung des Vereins

Zum Beschluss der Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich.
Das Vermögen des Vereins fällt im Falle der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecks nach Begleichung aller Verbindlichkeiten und rechtlichen Verpflichtungen an den
Förderverein der Staatlichen Grund- und Regelschule Neudietendorf e. V., der es im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
Sollte der Förderverein der Staatlichen Grund- und Regelschule Neudietendorf e. V. nicht die Voraussetzung der Steuerbegünstigung erfüllen, hat die Mitgliederversammlung eine andere gemeinnützige Körperschaft zu bestimmen, die es im Sinne der Jugendarbeit zu verwenden hat.
Zu Liquidatoren wird der amtierende Vorstand benannt.

Inkrafttreten
Vorstehende Satzung wurde am 24. November 2000 in Neudietendorf von der Gründerversammlung beschlossen.
Geändert von der Mitgliederversammlung am 15. August 2001
Geändert von der Mitgliederversammlung am 19. September 2001
Geändert von der Mitgliederversammlung am 29. März 2004
Geändert von der Mitgliederversammlung am 26. Februar 2007
Geändert von der Mitgliederversammlung am 25. April 2007
Geändert von der Mitgliederversammlung am 29. November 2008
Geändert von der Mitgliederversammlung am 18. Dezember 2010
Geändert von der Mitgliederversammlung am 17. September 2011
Geändert von der Mitgliederversammlung am 24. März 2025